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18. Februar 2025

Mitgliederinformation zur Vertreterwahl 2025

Mitgliederinformation

Informationen und Bekanntmachungen für die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter 2025 zur Vertreterversammlung

Die Vertreter werden von den Mitgliedern in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Entsprechend der Wahlordnung finden die Wahlen als Briefwahl statt. Die Wahlunterlagen werden im April an die wahlberechtigten Mitglieder versandt. Die vom Wahlvorstand für die einzelnen Wahlbezirke aufgestellte Liste der Wahlberechtigten und die Vorschlagsliste von Kandidaten einschließlich der Bekanntgabe der Anzahl der in den einzelnen Bezirken zu wählenden Vertreter und Ersatzvertreter für die Vertreterversammlung liegen in der Zeit vom 10. Februar bis 20. März 2025 in der Geschäftsstelle der Genossenschaft während der Geschäftszeit zur Einsicht aus.

Jedes Mitglied kann für seinen Wahlbezirk weitere Kandidaten für die Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern vorschlagen. Die Wahlvorschläge sind von mindestens 3 wahlberechtigten Mitgliedern zu unterschreiben. Der Vorschlag muss jeweils den Namen, Vornamen und Anschrift des vorgeschlagenen Mitgliedes enthalten. Außerdem ist eine Erklärung des Vorgeschlagenen beizufügen, dass er mit seiner Benennung für den betreffenden Wahlbezirk einverstanden ist. Diese Wahlvorschläge müssen bis spätestens 04. April 2025 bei der Genossenschaft schriftlich eingereicht werden. Die eingereichten und vom Wahlvorstand gültig befundenen Wahlvorschläge sowie die Wahlliste des Wahlvorstandes liegen vom 09. bis 16. April 2025 in der Geschäftsstelle während der Geschäftszeit zur Einsicht aus.

Die Vertreterwahl wird als Briefwahl durchgeführt. Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens am 1. Mai 2025 bei der Genossenschaft zu Händen des Wahlvorstandes eingegangen sein. Die Stimmabgabe kann nur auf dem übersandten Stimmzettel vorgenommen werden. Jeder Wähler hat auf dem Stimmzettel höchstens so viele Kandidaten anzukreuzen, wie in seinem Wahlbezirk Vertreter und Ersatzvertreter dafür vorgegeben sind.

Als Vertreter gewählt sind die Kandidaten, die in der jeweiligen Reihenfolge die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen, jedoch nicht mehr als in dem Wahlbezirk Vertreter zu wählen sind. Ist die maximale Anzahl der Vertreter erreicht, sind die Kandidaten, die die nächsthöchsten Stimmenzahlen auf sich vereinen als Ersatzvertreter gewählt, jedoch nicht mehr als in dem Wahlbezirk Ersatzvertreter zu wählen sind.

Nach der Feststellung des Wahlergebnisses werden die als gewählt festgestellten Vertreter und Ersatzvertreter vom Wahlvorstand benachrichtigt. Außerdem werden die Wahlergebnisse vom 26. Mai bis 9. Juni 2025 in der Geschäftsstelle der Genossenschaft zur Einsicht ausgelegt.

Wir bitten unsere Mitglieder, sich an der Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter zu beteiligen, damit die Gewählten mit dem Vertrauen eines möglichst großen Teils der Mitglieder ausgestattet Ihr Amt wahrnehmen können.

Der Wahlvorstand
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